Beschluß vom 23.01.2001
16. offizieller Beschluss:
Für jeden weiteren offiziellen Beschluss bedarf es der Stimmabgabe von neun aktiven Keglern; die Entscheidung wird durch einfache Mehrheit herbeigeführt.
16. offizieller Beschluss:
Für jeden weiteren offiziellen Beschluss bedarf es der Stimmabgabe von neun aktiven Keglern; die Entscheidung wird durch einfache Mehrheit herbeigeführt.